Arbeits- und Gesundheitsschutz durch eine externe Sicherheitsfachkraft

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  • Falls Sie sich dazu entscheiden eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen zu bestellen, würde ich mich freuen, für Sie die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zu übernehmen und Sie bei der Umsetzung Ihrer Arbeitgeberpflichten gem. Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG) beratend zu unterstützen.


  • Sie erhalten dadurch die nach dem ASiG gesetzlich geforderte Fachkraft für Arbeitssicherheit in Form eines externen Betreuungsverhältnisses, bei dem Sie eigene Ressourcen schonen und spürbar von den Aufgaben entlastet werden. Ich unterstütze Sie bei der Einhaltung der Rechtgrundlagen und  erarbeite für Ihr Unternehmen spezifische Konzepte zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten.


  • Die erforderlichen Betreuungszeiten werden individuell, nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2, speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten und richten sich nach Größe des Betriebs sowie branchenspezifischen Gegebenheiten (Gefährdungspotenzial). Die Betreuungsform wird bedarfsorientiert auf Ihr Unternehmen abgestimmt und bietet für jede Branche und Betreibsgröße die optimale Lösung.